Einmalig 200 Euro im September u. a. für Mindestsicherungsbezieher und
Bezieher von Leistungen aus dem Arbeitslosen-Versicherungsgesetz, der
Wohnbeihilfe oder Ausgleichszulage.
Bezieher von Leistungen aus dem Arbeitslosen-Versicherungsgesetz, der
Wohnbeihilfe oder Ausgleichszulage.